Am Montag, den 28. März hat das Amtsgericht Hannover einen Mann zu 3.150,- Euro Strafe verurteilt. Der 26-Jährige hatte zwar nur 31 Film-, Games-, Musik- und Software-Titel über einen BitTorrent-Tracker illegal zugänglich gemacht, die Dateien offerierte er aber auf einem eigens im Rechenzentrum angemieteten Server, einem so genannten Webseed-Server. Dessen Hochgeschwindigkeitsanbindung an das Internet verhalf anderen Mitgliedern des geschlossenen Filesharing-Netzwerks zu ausnehmend schnellen Downloads der Raubkopien. Somit ermöglichte der nun Verurteilte die illegale Vervielfältigung nicht nur, sondern erleichterte sie auch. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft drei Monate Freiheitsentzug und 600,- Euro Geldstrafe. Dagegen plädierte die Verteidigerin auf Einstellung des Verfahrens, da die von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) angezeigten Taten bereits drei Jahre zurücklägen.

Den Antrag der Verteidigung wies die Strafrichterin klar zurück und erklärte, sie tendiere in Richtung Freiheitsentzug. Allerdings setze das Gesetz für diese kurze Haftstrafe eine besondere Tat voraus. Da jedoch das Urheberrecht leider häufig auf diese Weise verletzt werde, könne sie die Besonderheit der Straftat nicht begründen. Somit drohen dem Täter lauft Strafbefehl nur dann 90 Tage Gefängnis, wenn er die auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung erhoben Einspruch gegen das Urteil.

Dritten illegale Downloads zu ermöglichen und zu erleichtern, bewerten Gerichte schon seit Jahren als besonders strafwürdig. Dies zeigen diverse Richtersprüche in Verfahren, in denen die GVU Strafantrag gegen so genannte Webseeder stellte. So verhängte das Amtsgericht Augsburg im Mai 2009 eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 30,- Euro gegen einen Mann, der mit seinem Webseed-Server die Voraussetzungen für die schnelle illegale Verbreitung von mehr als 1900 Musik- und wenigen Filmdateien schuf. Bereits im Juli 2008 erhielt ein heute 39-Jähriger einen Strafbefehl über 120 Tagessätze je 10,- Euro für das Webseeden eines einzigen Computerspiels: „Harry Potter und der Orden des Phönix“.