Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Sachen „Killerspiele“-Verbot ein Machtwort gesprochen. Nach den teils unsachlichen und kontrovers diskutierten Beiträgen unterschiedlicher Couleur der vergangenen Tagen stellt die Ministerin klar: „Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor ‚Killerspielen‘.“ Es bestehe keine Strafbarkeitslücke, das Gesetz beziehe ausdrücklich auch Datenträger mit ein. „Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von ‚Killerspielen‘ vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen“, verlautete es aus dem Bundesjustizministerium. Für die Forderungen der Landesminister Beckstein und Schünemann brachte Zypries wenig Verständnis auf. Sie brächten keinen strafrechtlichen Mehrwert, betonte die SPD-Politikerin.

Mit dem Minister-Machtwort geht eine Woche ihrem Ende entgegen, in der Games-Kritiker und -Befürworter ihre Positionen klar gemacht haben. Allen voran die beiden Unions-Minister Beckstein und Schünemann machten sich für eine Verschärfung des Paragrafen 131 StGB stark. Ihr zentrales Argument: Derzeit greife die Regelung, die die übermäßige Gewaltdarstellung in Medien untersagt, bei Computer- und Videospielen nicht. Der genaue Wortlaut des Paragrafen 131 StGB ist im Übrigen im Internet unter www.gesetze-im-netz.de nachzulesen.

Quelle: GamesMarkt.de