Bereits zum vierten Mal durchsuchte das Landeskriminalamt Brandenburg am 5.September die Räumlichkeiten eines 21-jährigen Mannes in Spremberg wegen gewerbsmäßigen Handels mit Raubkopien. Dem Mann drohen auch hohe zivilrechtliche Forderungen. Dabei fanden die Beamten der Cottbuser Außenstelle des Dezernates zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in der Vergangenheit bereits Beweise für eine semiprofessionelle Brenntätigkeit. Diesmal stellten sie vor allem illegale Software-Versionen sicher, die der 21-Jährige aus legal erworbenen Produkten zusammengestellt und im Internet verkauft hatte.

Das aktuelle Angebot bei Ebay bestand in illegalen Bundles von Photoshop-Artikeln für 600 Euro sowie der Windows Creative Site 3 Design Premium zum Stückpreis von 1.600 Euro. Insgesamt 73 solcher Auktionen in einem Gesamtverkaufswert von knapp 44.000 bis etwa 117.000 Euro bewarb der Spremberger zuletzt. Wegen des Internethandels mit gebrannten Filmen war der Täter jedoch bereits 2005 ins Visier der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. geraten. Daraufhin hatte die Cottbuser Außenstelle des LKA intensive Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen einer ersten Durchsuchung im Oktober 2005 fanden die Polizisten zahlreiche gebrannte Datenträger mit Filmen und Entertainment-Software. Bei einer erneuten Durchsuchung im September vergangenen Jahres entdeckte das Landeskriminalamt das Brennstudio des Täters. Neben einem Hurricane-Kopierroboter beschlagnahmten die Beamten damals auch illegale Kopien von Microsoftanwenderprogrammen und dem Spiel The Sims 2.

Die Funde vom vergangenen Donnerstag bestehen aus geringen Mengen gebrannter Microsoftbetriebssysteme, 80 zum Teil gefälschten Echtheitszertifikaten, Vordrucken mit identischen Hologramm-Produkt-Keys, acht raubkopierten CDs mit den PC-Spielen The Sims und The Sims 2 sowie zwei Rechnern und einem Laptop. Die CDs weisen nach ersten Untersuchungen dieselben Fälschungsmerkmale wie die aus 2006 auf. Die Auswertung der Asservate dauert an.

Daher werden die Erkenntnisse aus allen drei strafrechtlichen Verfahren nun gebündelt von der Staatsanwaltschaft Cottbus weiterbearbeitet.

Sowohl Microsoft als auch Adobe haben zusätzlich bereits zivilrechtliche Schritte eingeleitet: So erhielt der Durchsuchte von beiden Unternehmen vergangenen Donnerstag zahlreiche Unterlassungsverfügungen wegen des Handels mit gefälschten Anwenderprogrammen – unter Androhung von über insgesamt 250.000 Euro Strafe bei Zuwiderhandlung.

Neben den schon durchgesetzten zivilrechtlichen Ansprüchen muss der bereits vorbestrafte Mann jetzt mit einem weiteren Verfahren rechnen.