Wenig Aussicht auf Erfolg gesteht Dr. Johannes Ulbricht, Justiziar des Deutschen eSport-Bunds, dem Beckstein-Vorstoß zum Verbot von „Killerspielen“ zu. Einer genaueren Ãœberprüfung hielte der Gesetzentwurf nicht stand. Die vom bayerischen Innenminister geforderten Änderungen am Paragrafen 131 Strafgesetzbuch verstießen sowohl gegen das strafrechtliche Bestimmungsverbot (Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz) als auch gegen die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) und seien somit unzulässig. Problematisch sei auch, dass hierdurch der schon jetzt öfters als zu unbestimmt attackierte Paragraf nochmals an Kontur verlieren würde.

Quelle: GamesMarkt.de