Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. missbilligt die Abmahnung von Anbietern von Computer- und Videospielen durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Initiative des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen stellt das falsche Signal im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Softwarepiraterie dar. Die Unterhaltungssoftwareindustrie ist in keinem uns bekannten Fall gegen Verbraucher wegen des Anfertigens von privaten Sicherungskopien rechtlich vorgegangen. Das Tätigwerden des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ist vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig.

Für die Unterhaltungssoftwareindustrie stellen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie eine existentielle Bedrohung dar. Der wirtschaftliche Schaden durch Softwarepiraterie bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat deshalb für unsere Industrie eine hohe Priorität. Die Privatsphäre und die Rechte von Verbrauchern werden dabei zu jeder Zeit gewahrt.

Das auf Medienaufmerksamkeit gerichtete Vorgehen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen befördert aus unserer Sicht die gesellschaftliche Akzeptanz von Raubkopien. Dies zeigen zahlreiche Reaktionen von Verbrauchern in Onlineforen. Dabei sollte die Bekämpfung der Softwarepiraterie grundsätzlich auch im Interesse der Verbraucherorganisationen liegen. Nur wenn man den Schaden durch illegale Kopien in Grenzen hält, ist die von Verbraucherorganisationen oft geforderte hohe Qualität und Vielfalt von Unterhaltungssoftwareangeboten zu gewährleisten.