Das Bundesfamilienministerium und Nordrhein-Westfalen als das für die USK federführende Land haben ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medien beschlossen. Wir sehen dieses Sofortprogramm in unmittelbarem Zusammenhang mit der bayerischen Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Jugendschutzes und begrüßen die klare Positionierung des Bundesfamilienministeriums sowie des für unsere Industrie im Jugendschutz federführenden Landes Nordrhein-Westfalen. Bezüglich der vorgeschlagenen Maßnahmen sehen wir vereinzelt Gesprächsbedarf, signalisieren aber grundsätzlich unsere Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Dies fällt umso leichter, als einige Aspekte aufgegriffen werden, die von der Industrie schon länger gefordert wurden.

Hier ist zunächst die Qualität der Jugendschutzentscheidungen zu nennen. Nachvollziehbare und transparente Bewertungskriterien sowohl für die Alterskennzeichnungsentscheidung der USK als auch hinsichtlich der Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sind für die Industrie ein zentrales Anliegen. Nur wenn die spezifischen Befindlichkeiten des deutschen Jugendschutzes in der Öffentlichkeit sichtbar werden, wird man Spiele altersgerecht entwickeln können. Insbesondere ausländischen Produzenten fällt es zunehmend schwer, die Spruchpraxis der Jugendschutzinstitutionen nachzuvollziehen. Eine transparente und effektivere Struktur der Alterskennzeichnungsinstitution ist für die Industrie ein weiteres wichtiges Anliegen. Abweichend von den getroffenen Regelungen im Filmbereich wird die Freiwillige Selbstkontrolle bei der Unterhaltungssoftware nicht von dem Branchenverband getragen, sondern von einem freien Träger der Jugendhilfe. Wir werden zeitnah Gespräche mit dem Trägerverein der USK aufnehmen, um eine Umsetzung der Vorstellungen der Bundesfamilienministerin und des Landes Nordrhein-Westfalen zu diskutieren. Die geforderte Kommunikationsinitiative bewerten wir als sehr positiv. Aus unserer Sicht haben die Jugendschutzinstitutionen in der Vergangenheit sehr defensiv auf Angriffe in den Medien und aus der Politik reagiert. Eine verstärkte Kommunikation seitens der USK wird aus unserer Sicht das Jugendschutzsystem stärken und die Akzeptanz der bestehenden Regelungen deutlich verbessern.

Abschließend fordern wir das Bundesfamilienministerium und die Länder auf, vor einem legislativen Tätigwerden die laufende Evaluation der jugendschutzrechtlichen Regelungen beim Hans-Bredow-Institut abzuwarten. Andernfalls würde man das sehr aufwendige Verfahren vorab entwerten und potentielle neue Erkenntnisse außer Acht lassen.