Am 16. Februar kommt der Deutsche Bundesrat zu seiner 830. Sitzung zusammen. Den Ländervertretern steht zum Ende der kommenden Woche eine wahre Mammutaufgabe bevor. Nicht weniger als 76 Tagesordnungspunkte listet die Terminübersicht auf, mit denen sich die Länderkammer wird beschäftigen müssen. Neben gesamtgesellschaftlichen Themen wie dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen oder dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge wird unter Tagesordnungspunkt 17 auch der bayerische Vorschlag zur Verschärfung des Jugendschutzes auf den Tisch kommen.

Entschieden wird kommenden Freitag aber noch nichts. Vielmehr zielt die bayerische Eingabe darauf ab, dass der Bundesrat die Gesetzesvorlage zur Diskussion an den Deutschen Bundestag weiterreicht. Zwar ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat diesem Anliegen nicht stattgibt, wahrscheinlich ist dies aber nicht. Als dritte Instanz, die in Deutschland Gesetzentwürfe vorschlagen darf, wird die Bundesregierung zuvor das Vorhaben kommentieren. Anschließend wird der Entwurf im Bundestag in erster Lesung diskutiert und an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Hier kommt es zumeist zu nicht unerheblichen Änderungen im Gesetzestext, weshalb erste Fassungen häufig Maximalforderungen entsprechen. Erst danach kann der Entwurf in zweiter Lesung vom Bundestag angenommen werden und wird in der Folge erneut dem Bundesrat vorgelegt. Eine weitere Zustimmung der Länderkammer ist aber nur in wenigen Fällen erforderlich. Letzte Instanz ist dann der Bundespräsident, der als Staatsoberhaupt jedes neue Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft setzen muss, diese aber in Ausnahmefällen auch verweigern kann. (GamesMarkt.de)