Das neue Urheberrecht, das der Bundesrat gebilligt hat, hat weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. „Jetzt steht endgültig fest, dass Hersteller und Nutzer von IT-Geräten durch Abgaben massiv belastet werden“, kommentiert Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Ein echter Interessenausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern ist nicht zustande gekommen.“ Bundestag und Bundesrat hätten wichtige Kompromissvorschläge der Bundesregierung nicht umgesetzt. Wenn das Gesetz noch im Oktober veröffentlicht wird, tritt es bereits Anfang 2008 in Kraft.

Die Neuregelung besagt, dass die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT Geräte stärker ausgedehnt werden als ursprünglich geplant. So gilt als wahrscheinlich, dass künftig auch Käufer von PCs und Druckern Aufschläge zahlen müssen. Bisher werden Pauschalabgaben etwa auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner erhoben. Damit werden Autoren und Verlage für legale Privatkopien ihrer Werke pauschal vergütet. Dieses komplizierte Verfahren ersetzt in den meisten Fällen die technisch unproblematische und unbürokratische individuelle Vergütung.

Der BITKOM kritisiert, dass die Abgaben nicht auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt werden, wie zunächst von der Bundesregierung vorgesehen. „Die deutsche ITK-Branche und die Verbraucher haben im EU-Vergleich das Nachsehen“, kommentiert Harms. In etlichen Ländern fallen geringere oder keine Urheberrechtsabgaben an. „Das ist auch für den deutschen Handel ein massiver Wettbewerbsnachteil und gefährdet Jobs.“

Harms unterstrich seine Kritik an den Maximalforderungen der Verwertungsgesellschaften, die die Kopierabgaben im Namen der Urheber einsammeln. Drucker sollen sich demnach um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit Farbfunktion um mindestens 76,70 Euro. „In den kommenden Verhandlungen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“, so Harms. Der BITKOM und die Verwertungsgesellschaften werden die Tarife für einzelne Gerätegruppen aushandeln. Eine staatliche Festlegung gibt es nach dem neuen Gesetz nicht. Gelingt die Einigung nicht, entscheidet eine Schiedsstelle.

Der BITKOM setzt sich weiter dafür ein, dass unter anderem Handys und Digitalkameras von Abgaben ausgenommen bleiben. „Diese Geräte haben zwar einen Speicher, werden aber typischerweise nicht zum Kopieren geschützter Inhalte genutzt“, erklärt Vizepräsident Jörg Menno Harms. Auch hier habe sich der BITKOM mehr Klarheit im Gesetzestext gewünscht.