Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit „NetGate“ der Deutschen Telekom AG ein weiteres Konzept zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für den Jugendschutz in Telemedien positiv bewertet.

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien unter einer Voraussetzung verbreitet werden: Wenn der Anbieter durch eine geschlossene Benutzergruppe sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff auf diese Inhalte haben. Zu diesem Zweck hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt.

„NetGate“ baut auf bereits von der KJM positiv bewerteten Altersverifikationskonzepten der T-Online International AG (Entscheidungen der KJM vom November 2003 sowie vom Mai 2006) auf. Dazu kommen Neuerungen für einen künftigen Einsatz im gesamten Konzern der Deutschen Telekom AG durch zusätzliche Möglichkeiten der Identifizierung und der Authentifizierung. Auch für Kooperationspartner soll „NetGate“ als Altersverifikationsdienst eingesetzt werden.

Das Konzept „NetGate“ sieht verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung erwachsener Nutzer vor: Sie erfolgt entweder mittels des Post-Ident-Verfahrens oder persönlich im Telekom-Shop oder über entsprechend geschulte Vertriebspartner. Alternativ ist eine Identifizierung über das von der KJM positiv bewertete Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der Schufa vorgesehen oder über Personendaten, die bei Abschluss eines T-Mobile-Vertrags erfasst wurden. In den letzten beiden Varianten wird auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückgegriffen – ergänzt durch eine Auslieferung der Zugangsdaten per eigenhändigem Einschreiben.

Auch für die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang sind verschiedene Varianten vorgesehen, um sicherzustellen, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugriff auf die geschlossenen Benutzergruppe erhalten. Dabei kommen verschiedene Endgeräte zum Einsatz – PC, Set-Top-Box und Mobilfunkgerät – und damit verschiedene Verfahren mit Hardwarebindung. Zudem ist in jedem Fall die Eingabe einer speziellen, individuellen Erwachsenen-PIN erforderlich. Hinzu kommen Maßnahmen in der Sphäre des Benutzers, die das Risiko der Weitergabe der Zugangsdaten und deren unautorisierte Nutzung durch Dritte reduzieren: Neben finanziellen Risiken sind hier weitere persönliche Risiken, wie die Ãœbernahme der virtuellen Identität des autorisierten Nutzers, das Einsehen von Rechnungsdaten und ggf. Einzelverbindungsnachweisen sowie das Ändern von Telefon-, Access- und Mobilfunktarifen, zu nennen.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts „NetGate“ zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Damit gibt es derzeit 25 von der KJM positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme oder für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen. „Das Bestreben der Anbieter, der KJM immer wieder neue Konzepte vorzulegen, demonstriert, dass sich die Anforderungen der KJM an geschlossene Benutzergruppen mittlerweile zu einem echten Gütesiegel entwickelt haben“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.