Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) fordert im Rahmen der anstehenden Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags eine Zuständigkeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der Obersten Landesjugendbehörden der Länder für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen im Internet.

Der Jugendmedienschutz basiert in Deutschland im Wesentlichen auf zwei gesetzlichen Grundlagen, dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Nachdem im letzten Jahr die Bundesregierung das Jugendschutzgesetz in Bezug auf die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen auf Datenträgern geändert hat, beraten die Länder zurzeit über etwaige Änderungen bei den jugendschutzrechtlichen Regelungen im Internet.

Der BIU fordert die Staatskanzleien der Länder auf, in der anstehenden Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags den Weg für eine einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen freizumachen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kann momentan mangels Rechtsgrundlage kein Alterskennzeichnungsverfahren für ausschließlich im Internet dargebotene Computer- und Videospiele anbieten. Außerdem müssen die unterschiedlichen staatlichen Zuständigkeiten aufgelöst werden. Die Zuständigkeit der Obersten Landesjugendbehörden der Länder für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospiele ist zurzeit auf den Bereich der Datenträger beschränkt. Im Internet ist die Kommission für Jugendmedienschutz zuständig. Im Rahmen der Evaluation des Jugendmedienschutzes durch Bund und Länder hatte das Hans-Bredow-Institut an der Universität Hamburg empfohlen, die Zuständigkeit der etablierten Selbstkontrollen auf das Internet auszuweiten, um auch solchen Medien eine Alterskennzeichnung zu ermöglichen, die ausschließlich über das Internet angeboten werden.

„Die bestehenden Regelungen verhindern die Ausweitung der etablierten Alterskennzeichnungssysteme auf das Internet. Die Trennung von Verfahren und Zuständigkeiten für über das Internet und den stationären Einzelhandel abgegebene Unterhaltungsmedien geht an den aktuellen Entwicklungen vorbei und verhindert die Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen im Internet“, stellt Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU, fest.  „Wir fordern die Ministerpräsidenten der Länder auf, an der Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen aktiv mitzuwirken.“