Vor allem der Einzelhandel mit Spielen und DVDs wird wohl Leidtragender des Sofortprogramms zur Verbesserung des Jugendschutzes sein, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und NRW-Generationenminister Armin Laschet ausgearbeitet haben. Während die Industrie den anstehenden Veränderungen relativ gelassen entgegenblicken kann, wird sich der Handel nach derzeitigem Kenntnisstand auf tiefgreifende Veränderungen einstellen müssen.

Publisher und Verlage müssen sich den Vorschlägen zufolge auf Indizierungen in quasi vorauseilendem Gehorsam einstellen, wenn gewalthaltige Medien künftig automatisch mit einem Verkaufsverbot an Minderjährige belegt sein werden. Entgegen den Vorschlägen Bayerns, die ein generelles Herstellungs- und Vertriebsverbot vorsehen, das für die Industrie klar kleinere Ãœbel. Im Vergleich werden die Veränderungen auf Handelsseite deutlich schärfer ausfallen. So ist vorgesehen, dass indizierte Medien künftig nur noch in „gesonderten Geschäften und an Erwachsene“ abgegeben werden dürfen. Ob damit ein System vergleichbar Erwachsenen-Videotheken gemeint ist und inwieweit dies die Abgabe von USK-18-Titeln über das Internet betrifft, ist derzeit nicht abzusehen. Klar scheint aber, dass Händler, die weiterhin entsprechende Medien verkaufen wollen, dafür separate Räume schaffen müssen. Zudem werden Investitionen in die Mitarbeiterausbildung und in neue Verkaufssysteme bevorstehen. Gefordert ist eine Umrüstung der Kassensysteme, „damit das Verkaufspersonal durch akustische und optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird“, so der Ministervorschlag. Strafrechtlich relevant sollen künftig Testkäufe durch die zuständigen Behörden werden. Eine Änderung des Paragrafen 28, Absatz 4 Jugendschutzgesetz soll es den Jugendbehörden ermöglichen, verdeckte Testkäufe durchzuführen, deren Ergebnis für den Handel weitreichende Folgen haben kann. Werden beim Testkauf die Jugendschutzbestimmungen nicht beachtet, drohen empfindliche Strafen. Schulungen der Mitarbeiter sowie stärkere Kontrollen der Beschäftigten scheinen gerade in größeren Betrieben unumgänglich, will sich der Handel vor unangenehmen Ãœberraschungen schützen. (GamesMarkt.de)