Am 1. Juni tritt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) in Kraft. Die Novellierung führt die bisherigen Einzelgesetze zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zusammen. Das Gesetz ermöglicht es Jugendlichen künftig, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ/FÖJ besser abzustimmen. Jugendliche, die ein FSJ/FÖJ ableisten wollen, können ihren Dienst ab dem 1. Juni flexibler aufteilen. Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen neuen Jugendfreiwilligendienstegesetz lässt sich zukünftig ein solches freiwilliges Jahr abwechselnd in Blöcken im In- und Ausland absolvieren. „Damit wird es viel leichter, einen Freiwilligendienst zu leisten und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren“, ist sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sicher.

Ausbau und Entwicklung der Freiwilligendienste sind wichtige Bausteine der Initiative ZivilEngagement, die ebenfalls in den Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fällt.