Der niederländische Internetprovider Euroaccess muss die Raubkopien-Portalseite torrent.to vom Netz nehmen und die persönlichen Daten der Seiten-Administratoren herausgeben. Dies entschied das Gericht in Amsterdam am 8. Juli per einstweiliger Verfügung. Bereits vergangene Woche hatte der Hosting-Anbieter Leaseweb zwei weitere stark frequentierte Seiten mit Links zu deutschsprachigen Film- und TV-Serien-Raubkopien heruntergefahren. Ein dritter niederländischer Provider schaltete eine Streaming-Site mit Unmengen an illegal eingestellten Filmen ab. Damit verliert das nordwestliche Nachbarland Deutschlands seinen Status als Rückzugsort für deutsche Portalseiten zu illegalen Angeboten.

Das in den Niederlanden gehostete Portal Torrent.to gilt als eine der bekanntesten Seiten zu illegalen Download-Angeboten. Indizien, wie etwa deren schwerpunktmäßige Ausrichtung auf den deutschsprachigen Markt, weisen auf einen Betrieb durch deutsche Staatsbürger hin. Infolgedessen hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ein Strafverfahren initiiert und die niederländische Schwesterorganisation BREIN um Unterstützung gebeten. Eine wenig kooperative Haltung des Hosting-Providers Euroaccess erschwerte weitere Ermittlungen jedoch erheblich. Daher startete BREIN durch Abmahnung das nun erfolgreiche zivilrechtliche Verfahren gegen das Unternehmen.

Von der GVU durch wesentliche Informationen unterstützt, gelang BREIN der Nachweis des offensichtlich illegalen und äußerst umfangreichen Angebots an aktuellen Filmen, Entertainmentsoftware und Musikdateien auf torrent.to. Auf dieser Grundlage begründete der Vorsitzende des Gerichts, dass die rechtswidrige Art der Seite auch für den Provider absolut klar gewesen sein muss – nicht zuletzt da der Hosting-Anbieter von den Anti-Piraterie-Organisationen davon in Kenntnis gesetzt worden war. Euroaccess ermögliche durch seine Rolle als Webhost in diesem Fall die Begehung umfangreicher Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer. Das Unternehmen trage „eine eigene Verantwortung“, argumentierte der Richter, und habe auch die Kosten der Rechtsstreitigkeit zu tragen.

Jan Scharringhausen, Leiter der GVU-Rechtsabteilung kommentiert die Entscheidung: „Wir begrüßen diese einstweilige Verfügung und hoffen, dass dank der zu erwartenden Informationen von Euraccess die Verantwortlichen von torrent.to nun zur Verantwortung gezogen werden können. Die GVU und ihre Mitgliedsunternehmen werden diese neuerliche Präzedenz-Entscheidung zum Anlass nehmen, gemeinsam mit BREIN alle verbleibenden Portalseiten in den Niederlanden anzugehen. Dazu gehört auch kino.to.“