Die Neukonzeption des Jugendmedienschutzes 2003 hat das Niveau des Jugendschutzes verbessert – Die neuen Systeme der „Regulierten Selbstregulierung“ spielen sich ein – Defizite gibt es im Vollzug der gesetzlichen Regelungen – Die Regulierung von Bund und Ländern sollte wegen der Konvergenz im Medienbereich weiter verzahnt werden. Das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung stellt heute die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Jugendmedienschutzes vor. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Länder hat das Institut untersucht, ob und inwieweit der Jugendmedienschutz effektiv funktioniert. Die Untersuchung analysiert das Jugendschutzgesetz des Bundes und den Jugendmedienschutz Staatsvertrag der Länder, die beide 2003 in Kraft traten.

Insgesamt hat die Novelle 2003 das Niveau des Jugendschutzes verbessert. Die Einbeziehung von Computerspielen (USK-Kennzeichen) in das vom Kino bekannte System der Altersfreigaben im Jugendschutzgesetz bringt – trotz der teilweise berechtigten Kritik – eine effektivere Vertriebslenkung. Weitere Verbesserungen sind hier denkbar beim Verfahren der Begutachtung, der Gestaltung der Kennzeichen und im Hinblick darauf, dass beim Blick auf die Verpackungen die deutschen mit den europäischen PEGI-Kennzeichen „konkurrieren“. Dies hatte das Institut bereits in seinem vorgezogenen Bericht zu Computer- und Videospielen festgestellt, der Ende Juni 2007 veröffentlicht wurde.

Die Evaluation belegt, dass sich bei Telemedien und Rundfunk das System der regulierten Selbstregulierung zunehmend als funktionale Regulierungsform erweist. Bei Telemedien, also v. a. Angeboten im Internet, sind mit der Einrichtung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zentralem Ansprechpartner verbesserte Aufsichtsstrukturen entstanden. Allerdings sind die Verfahren bei der KJM zu komplex, so dass es über ein Jahr dauern kann, bis Verstöße geahndet werden. Die Zusammenarbeit von KJM und den Selbstkontrolleinrichtungen Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und FreiHans Bredow-Institut: Evaluation des Jugendmedienschutzrechts, 30.10.2007 willige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) spielt sich ein, zum Teil gibt es aber noch Optimierungsmöglichkeiten. Die Stelle jugendschutz.net, die die KJM unterstützt, ist mit ihrer Online-Kompetenz für die Aufsicht bei Telemedien von entscheidender Bedeutung. Ihre Aufgaben sollten jedoch noch klarer zugeschnitten werden.

Der prinzipiell sinnvolle gesetzliche Ansatz, den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Telemedien über technische Jugendschutzprogramme zu steuern, die von der KJM anerkannt werden müssen, ist bislang in der Praxis nicht umsetzbar; hier bedarf es einer gesetzlichen Nachsteuerung.

Der Evaluationsbericht nennt zahlreiche weitere Stellen, an denen das System des Jugendschutzes verbessert werden kann (s. Zusammenfassung der Ergebnisse). Aufgrund der Entwicklung im Medienbereich kommt es z. B. vermehrt zu Überschneidungen bei den Aufgaben der verschiedenen Institutionen, die zu unproduktiver Doppelarbeit führen, etwa wenn bereits geprüfte Fernsehserien für die DVD-Auswertung noch einmal von einer anderen Institution geprüft werden. Der Bericht diskutiert Möglichkeiten einer besseren Verzahnung der Arbeit aller Selbstkontrollen.

Vor dem Hintergrund einer vom JFF – Institut für Medienpädagogik durchgeführten Teilstudie zur Akzeptanz des Jugendschutzes bei Eltern, Jugendlichen und pädagogischen Fachkräften stellt die Evaluation fest, dass der Jugendmedienschutz dort im Grunde akzeptiert wird, im Alltag aber an Grenzen stößt. Minderjährige nutzen Medien zunehmend zeitlich und räumlich autonom, so dass ihre Mediennutzung aus dem Blick der Eltern gerät. Wo sich die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen von der der Erwachsenen entfernt – etwa bei Computerspielen – sind Eltern in der Medienerziehung dringend auf Unterstützung angewiesen. Nur im Zusammenwirken aller Verantwortlichen (Industrie einschließlich der Gerätehersteller, Kontroll- und Beratungsinstanzen, Verbände, Eltern, Schulen und die Minderjährigen selbst) wird es gelingen, die Risiken zu mindern.