Zum 1. Juli verlegt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ihre Zentrale nach Berlin. „Substantieller Urheberrechtschutz erfordert nicht nur fortgesetzte praktische Unterstützungsarbeit für die Justiz“, kommentiert Dr. Matthias Leonardy, seit August 2008 Geschäftsführer der GVU, diese Entscheidung. Ihre nunmehr 25-jänrige praktische Erfahrung im angewandten Urheberrechtsschutz müsse die Organisation verstärkt in die Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern einfließen lassen. Denn, so Leonardy weiter: „Mangelndes Verständnis der Politik für die besonderen Anliegen und Probleme, die der audiovisuellen Wirtschaft durch Medienpiraterie im digitalen Zeitalter erwachsen, führt zu einer fortschreitenden Erosion beim Schutz des geistigen Eigentums. Davor muss das wirtschaftliche Kerngut der Kulturbranche heute mehr denn je bewahrt werden.“

Um angemessene gesetzliche Lösungen für die aktuellen und künftigen Herausforderungen dieser Branche zu erreichen, rücke die GVU mit dem Umzug von der Elbe an die Spree näher an die Politik heran. Diese auf Dauer angelegte Präsenz gegenüber den politischen Entscheidungsträgern in der Hauptstadt sei integraler Bestandteil der Strategie, die GVU für ihre Mitglieder zum Kompetenz- und Servicezentrum für effektiven Urheberrechtsschutz auszubauen. In diesem technologielastigen Metier könne eine Verbesserung des Schutzniveaus nur durch eine solche Aufgabenerweiterung bewirkt werden.

Die Entscheidung fiel nicht zuletzt vor dem Hintergrund jüngster Entwicklungen in der Rechtspolitik, welche die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Raubkopien deutlich einschränken und erschweren. Andere europäische Länder wie Frankreich und das Vereinigte Königreich schlagen eine schärfere Gangart ein, um im Interesse der Berechtigten gegen massenhafte Ausbeutung durch Raubkopien im Internet vorzugehen. In Deutschland hingegen beschränken seit 2008 Leitlinien der Staatsanwaltschaften die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet auf Fälle von „Gewerblichkeit“. Versuche zur Entwicklung von Modellen der kooperativen Lösung des Piraterieproblems in Zusammenarbeit mit Internet Service Providern haben hierzulande bislang keinerlei Ergebnisse zutage gefördert. Zur Jahreswende wurde gar in einem Gesetzgebungsentwurf des Bundesjustizministeriums versucht, die Möglichkeit von verletzten Rechteinhabern zur Beteiligung im Strafverfahren als Nebenkläger zu streichen.

Der Jurist Leonardy kennt die vorgebrachten Gründe: Komplikationen beim Datenschutz, die angespannte Personallage bei den Strafverfolgungsbehörden und die Überlastung der Justiz. Mit zunehmender Reaktionslosigkeit des Rechtsstaats gegenüber der Medien-Piraterie und einer reinen Verwaltung der Internetkriminalität will sich der GVU-Geschäftsführer aber nicht zufrieden geben. Er fordert politischen Gestaltungswillen ein. Hier sieht Leonardy noch erheblichen Handlungsbedarf, den die GVU vor dem Hintergrund ihrer praktischen Erfahrung aus 25 Jahren Pirateriebekämpfung nun künftig noch stärker im Interesse der audiovisuellen Wirtschaft anmahnen will.