Am 26. April steht im Europäischen Parlament die Diskussion der sogenannten „Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums“ an. Nachdem auf Betreiben der deutschen CDU/CSU-Fraktion und von Kulturstaatsminister Bernd Neumann die von der Industrie abgelehnte „Bagatellklausel“ aus dem deutschen Referentenentwurf entfernt wurde, hofft die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun auf ein ähnliches Engagement der europäischen Parteikollegen. Diese befürworten derzeit noch Ausnahmeregelungen. In einem Brief an die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament fordert GVU-Chef Christian Sommer die Fraktion auf, die Artikel 2 und 3 der Urheberrechtsrichtlinie „in der Fassung des Vorschlages der Europäischen Kommission beizubehalten und keine Definition der Begriffe ‚gewerblicher Umfang‘ und ‚vorsätzliche Rechtsverletzung‘ einzuführen“. Die „Einführung der Bagatellklausel durch die europäische Hintertür“ würde zu „fatalen Folgen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen führen“, so der Vorstandsvorsitzende der GVU. „Sorgen Sie dafür, dass es nicht soweit kommt und dass die Arbeit Ihrer Parteifreunde nicht konterkariert wird“, heißt es weiter.

Vielfach werde das Ausmaß der Urheberrechtsrechtsverletzungen, auch bei vermeintlich privaten Tätern, nämlich erst im Laufe eines Ermittlungsverfahrens offenkundig oder es ergeben sich Hinweise auf gewerbliche Raubkopierer, argumentiert Sommer. Solche gravierenden Urheberrechtsverletzungen würden zukünftig also nur verfolgt werden, wenn die Rechteinhaber bereits mit Stellung des Strafantrags den ganzen Umfang der Urheberrechtsverletzungen darlegen können, so Sommer. Die Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden würde auf diese Weise auf die Rechteinhaber verlagert und Urheberrechtsverletzungen in großem Umfang somit dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch entzogen. (VideoWoche)