Mit Schrecken startete der Jahreswechsel für einen Bochumer: „Beihilfe sowie Anstiftung zur unerlaubten Verwertung in gewerblichem Ausmaß“ lautet die Betreffzeile eines Schreibens, welches der Mann nach eigener Aussage am 30. Dezember 2010 erhielt. Dem Adressaten wird darin vorgeworfen, mit dem Betrieb des BitTorrent Trackers Torrent Heaven „Verstöße Dritter gegen das Urheberrecht befördert zu haben“. Der Bitte, den Tracker umgehend abzuschalten, folgt eine Fristsetzung bis einschließlich 10 Januar dieses Jahres. Anderenfalls werde Anzeige gegen den Mann erstattet. Zwar trägt das Dokument den Briefkopf der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) und auch der vermeintliche Autor existiert in dieser Organisation, dennoch ist das Schreiben gefälscht.

Der Schwindel flog auf, als der Angeschriebene die GVU vor wenigen Tagen um Aufklärung bat. Seine Unschuld beteuernd sendete er der Organisation das Schreiben zur Prüfung. GVU-Mitarbeiter stellten fest, dass dessen Inhalt aus zusammenkopierten Textpassagen besteht. Neben Auszügen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen enthält der Brief auch nahezu wortgetreu die beiden letzten Absätze aus einem juristischen Aufsatz im Magazin „Multimedia und Recht“ zum Urteil gegen die Betreiber von „The Pirate Bay“.

Jan Scharringhausen, Leiter des GVU-Rechts- und Ermittlungsteams kommentiert den Vorfall: „Es kommt immer häufiger vor, dass Abzockbetrüger oder selbst ernannte Urheberrechtsschützer die GVU als Absender für Ihre Fake-Schreiben benutzen.“ In den Jahren zuvor sei der Ruf der GVU deutlich seltener als solches Druckmittel missbraucht worden, führt Scharringhausen aus und ergänzt: „Wir interpretieren dies als Indiz für den Erfolg und den Einfluss unserer Tätigkeit, weisen aber nochmals darauf hin, dass unsere Aufgabe darin besteht, die Strafverfolgungs- und Zollbehörden bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu unterstützen.“ Das direkte Anschreiben von Privatpersonen oder Unternehmen gehöre eben nicht zu dazu, schließt der Leiter des Rechts- und Ermittlungsteams. Der fragliche Tracker ist im Übrigen seit Ende 2010 offline.