Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt. Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.

Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dass der Richter das Betreiben eines Trackers als schwerwiegende Urheberrechtsverletzung bewertete, obwohl der Angeklagte in dieser Funktion selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien hochgeladen hat, begründet er in seinem Urteil: „Mit dem Betreiben des BitTorrent-Trackers zusammen mit … gesondert Verfolgten ermöglichte er es den registrierten Usern im Rahmen eines Filesharing-Programms urheberrechtlich geschützte Filme, Software und Spiele kostenlos downzuloaden.“ Dabei würden schon während des Downloads die Dateien anderen registrierten Usern als Upload zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise seien am 20. August 2008 insgesamt 472 Filme, Spiele und Musikstücke angeboten worden.

Das Urteil ist Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom September 2008, gerichtet gegen die damals noch unbekannten Betreiber des BitTorrent-Trackers „Bit-Flyer“. Dabei handelte es sich um einen so genannten Anti-Leech-Tracker, auch „geschlossene Tauschbörse“ genannt. In solchen BitTorrent-Netzen können ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Inhalte anbieten und herunterladen.

Vergleichbar mit dem Satelliten in einem Navigationssystem, sendet der BitTorrent-Tracker dabei die Informationen, welche die Rechner der Filesharer benötigen, um sich miteinander zu verbinden. Bei geschlossenen BitTorrent-Netzen weisen Tracker zudem noch Funktionalitäten einer Portalseite auf, wie etwa eine Oberfläche mit Suchfunktion. Das Betreiber- bzw. Verwaltungsteam eines Anti-Leech-Trackers stellt die für Nutzer attraktive Aktualität und Menge des regelmäßig illegalen Angebots sicher.