2.250 Euro Strafe muss ein Dresdner für das Hochladen von Raubkopien in ein BitTorrent-Netzwerk sowie wegen Beihilfe zum illegalen Filesharing bezahlen. Anderenfalls drohen ihm 150 Tage Haft. Dies entschied das Dresdner Amtsgericht, Abteilung Wirtschaftsstraftaten, bereits im September 2010. Mittlerweile rechtskräftig, erfolgte der Strafbefehl wegen Urheberrechtsverletzungen in 25 Fällen. Neben illegalen Uploads bestätigt das Gericht darin explizit das Betreiben eines Trackers – der zentralen Steuerungseinheit einer so genannten Tauschbörse – als strafbar. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“.

Erste Hinweise auf diese illegalen Aktivitäten erhielten die Strafverfolgungsbehörden im September 2008. Damals stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber eines geschlossenen Trackers, über welchen ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Raubkopien-Angebot erhielten.

Nach Erkenntnissen der GVU standen den knapp 15.000 Mitgliedern damals mehr als 1.200 Dateien mit Schwerpunkt auf aktuellen Kinofilmen zum Download zur Verfügung. Spielfreudige konnten unter 60 verschiedenen Titeln der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii wählen. Für Serienfreunde hielt das Netzwerk 137 illegale Dateien bereit. Neben der „großen Walt Disney Hörspielsammlung 1 – 30“ erhielten Nutzer auch Zugriff auf diverse pornografische Inhalte. Der Tracker ermöglichte dabei den Datentausch.

Die Trackerbetreiber organisierten die Benutzung dieses Filesharing-Netzwerks. Sie verwalteten die Zugänge der Mitglieder und unterwarfen diese einem umfangreichen Regelwerk. So drohte Nutzern beispielsweise die Verbannung aus der Tauschbörse, wenn sie heruntergeladene Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereithielten. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.