Die Erfolge beim Abbau der Jugendarbeitslosigkeit haben nichts daran ändern können, dass Jugendliche ein überdurchschnittliches Verarmungsrisiko haben. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutcshen Gewerkschaftsbundes hervor. Fast eine Million Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren waren noch im Sommer 2008 auf Hartz IV angewiesen. Zwar konnte ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um gut 77.000 verringert werden, doch zählte nach wie vor gut jeder zehnte Jugendliche in Deutschland zu den Hartz IV-Empfängern.

„Diese Jugendlichen wachsen im Hinterhof der Wohlstandsgesellschaft auf. Nur der kleinere Teil von ihnen zählt offiziell als arbeitslos. Rechnet man die Kinder hinzu, waren trotz wirtschaftlicher Belebung noch 2,8 Mio. Menschen unter 25 Jahren auf Hartz IV angewiesen. Die gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen bei der Integration unserer Kinder und Jugendlichen sind enorm und gehen weit über die Zahl der registrierten Arbeitslosen und Ausbildungssuchenden hinaus“, heißt es in der Studie.

Von den knapp 1 Mio. Hartz IV Empfängern im Alter zwischen 15 und 24 Jahren wohnte Mitte 2008 ein Drittel in den neuen Ländern (336.000) und zwei Drittel in den alten (646.000). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich ihre Zahl in beiden Landesteilen deutlich verringert, im Osten sogar mit 11 % deutlich stärker. Nicht einbezogen sind dabei die rund 160.000 jugendlichen Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung, sowie etwa 50.000 jugendliche Teilnehmer an Fördermaßnahmen, die ausschließlich von der Arbeitslosenversicherung betreut werden. Rechnet man sie hinzu, so sind etwa 1,2 Mio. Jugendliche offiziell förder- oder hilfebedürftig. Dem gegenüber haben bundesweit rd. 3,4 Mio. Jugendliche unter 25 Jahren einen sozialversicherten Job. Auf drei dieser erwerbstätigen Jugendlichen kommt damit einer, der von Arbeitsagenturen oder den Trägern des Hartz IV-System betreut wird.

Mit dem Aufbau des Hartz IV-Systems hat sich die Hilfebedürftigkeit der Jugendlichen zunächst erhöht und seit Frühjahr 2007 nahezu kontinuierlich verringert, so die Ergebnisse der Studie. Sowohl der Anstieg wie der Rückgang war dabei deutlich stärker als bei allen Hilfebedürftigen im erwerbsfähigen Alter. Zu dem überdurchschnittlichen Rückgang hat auch ein gesetzlicher Sondereffekt beigetragen, da Jugendliche ab Juli 2006 meist keine eigene Bedarfgemeinschaft mehr darstellen können.

Der Rückgang bei den hilfebedürftigen Jugendlichen war mehr als doppelt so stark wie bei den auf Hartz IV angewiesenen Kindern unter 15 Jahren. Im Unterschied zu den Kindern wird die Hartz IV-Bedürftigkeit heranwachsender Jugendlicher bisher kaum thematisiert. Armut wie Arbeitslosigkeit gelten hier eher als eine vorübergehende Phase.
Arm trotz Schulabschluss

Unter den arbeitslosen Jugendlichen ist der Anteil jener ohne Schulabschluss deutlich höher als in der Arbeitslosenversicherung. Drei Viertel der arbeitslos gemeldeten Jugendlichen ohne Schulabschluss beziehen Hartz IV: Mehr als jeder vierte arbeitslose Jugendliche im SGB II hat keinen Schulabschluss. Dieser Anteil schwankt regional. In Thüringen war der Anteil 2007 mit 18,5 % am geringsten und in Nordrhein-Westfalen am höchsten; fast jeder dritte (29,9 %) arbeitslose Jugendliche mit Hartz IV-Bezug erreichte in diesem Bundesland keinen Hauptschulabschluss. In der Arbeitslosenversicherung hatten demgegenüber 9,2 % der arbeitslosen Jugendlichen keinen Hauptschulabschluss. Im Hartz IV-System ist der Anteil mit bundesweit 27,1 % fast drei Mal so hoch. Doch auch im Hartz IV-System hat die weit überwiegende Mehrzahl einen Schulabschluss. Immerhin ein Viertel der arbeitslosen Jugendlichen hat auch im Fürsorgesystem die mittlere Reife und immerhin rund 6 % einen höheren Schulabschluss (Hochschulreife/Fachhochschulreife). Folglich kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass alle in Armut lebenden arbeitslosen Jugendlichen keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluss haben.