Der Runde Tisch zielte darauf ab, gesetzestreues Verhalten zu fördern und die schwarzen Schafe, die gegen die Jugendschutzgesetze verstoßen, zu belangen. „Wir müssen Abgabeverbote von Alkohol und Tabakwaren, aber auch von Bildträgern mit Filmen und Computerspielen sowie die Einhaltung der Zeit- und Altersgrenzen bei Gaststätten, Diskotheken und Kinos besser kontrollieren“, so Bundesministerin von der Leyen. „Die meisten Einzelhändler, Gewerbetreiben, und Veranstalter haben den Jugendschutz im Blick, doch es gibt immer noch zu viele, die Gesetze missachten oder umgehen, sie müssen wir packen“.

Dies hat der Runde Tisch vereinbart:

Förderung gesetzestreuen Verhaltens:

* Bund Länder und Gemeinden werben für die Einführung von Kassensystemen, die ein deutliches Signal geben, wenn jugendschutzrelevante Produkte erfasst werden. Die Kassiererinnen/ Kassierer werden dann von der Kasse aufgefordert, das Alter der Käuferin/des Käufers zu überprüfen.
Die anwesenden Wirtschaftsverbände sagten zu, wohlwollend zu überprüfen, in wie weit dies praktisch umzusetzen ist.
* Bund Länder und Kommunen sowie Verbände verstärken die Öffentlichkeitsarbeit, in dem die Kampagne „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“ breiter kommuniziert wird, in dem etwa Info-Materialien in den Geschäften, Hotels, Gaststätten und in den Jugendorganisationen der Verbände vor Ort und flächendeckend verteilt werden.
* Das Bundesfamilienministerium entwickelt gemeinsam mit den Verbänden Schulungsmaterial und ein Trainingsvideo zu Jugendschutzbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen.
* Die Teilnehmer des Rundes Tisches begrüßten den Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, Videos, Computerspiele und Bildträger (DVD) künftig deutlicher mit einer klaren Alterskennzeichnung zu versehen, die auf dem ersten Blick ins Auge fällt.

Verbesserung der Vollzugskontrollen/ Schwarze Schafe belangen:

* Unter den Teilnehmern des Runden Tisches bestand Einigkeit, dass die Bußgelder im Falle eines Gesetzesverstoßes empfindlich genug sein müssten und dass es eindeutige und transparente Regelungen zu den Bußgeldsätzen für die jeweiligen Verstöße geben müsse. Diese sollten, ähnlich wie bei Verkehrsdelikten öffentlich bekannt gemacht werden. Die Länder sind bereits dabei, dieses umzusetzen.
* Länder und kommunale Spitzenverbände waren sich einig, dass der Vollzug durch regelmäßige Schwerpunktkontrollen effizienter werden soll. Diese Kontrollen sollen öffentlich bekannt gemacht werden, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
* Das Bundesfamilieministerium wird eine Internetseite einrichten, die vor allem für Eltern die Regelungen des Jugendschutzes klar aufzeigt. Diese Seite wird mit den Homepages der Länder und Verbände verlinkt. Dies sollte der Einstieg für einen Informationskanal sein, der bis in Kommunen erschlossen werden kann. Dadurch sollen die Zuständigkeiten sowie gut funktionierende Präventionsprojekt transparenter werden. Gute Bespiele sollen zur Nachahmung vor Ort empfohlen werden.

Die Bundesfamilienministerin begrüßte die konstruktive Arbeit des Runden Tisches, zu dem das Hans-Bredow-Institut erheblich beigetragen hat.