Anlässlich der am 1. Juni in Berlin zu Ende gegangenen Innenministerkonferenz erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU) Olaf Wolters: „Wir begrüßen, dass sich auch die Innenpolitik mit dem Thema Jugendmedienschutz auseinandersetzt. Um den Einfluss Gewalt darstellender Computer- und Videospiele auf Kinder und Jugendliche besser zu kontrollieren, müssen vor allem die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten besser umgesetzt werden.“ Wolters weiter: „Ein zusätzliches Verbot ist nicht erforderlich.“ Die Innenminister der Bundesländer hatten unter anderem über eine mögliche Verschärfung des Paragraphen 131 im Strafgesetzbuch diskutiert, der Gewaltdarstellungen in Computer- und Videospielen explizit verbietet. Ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für Computer- und Videospiele, wie es Bayern und Niedersachsen fordern, fand keine Mehrheit.

Einseitige Wirkungszusammenhänge zwischen virtueller und realer Gewalt, lassen sich wissenschaftlich nicht belegen. Das ist auch eines der Ergebnisse eines internationalen Symposiums, das derzeit noch bis Sonntag in Potsdam stattfindet. An der Veranstaltung mit dem Titel „Wie hängen Gewaltdarstellungen in Medien und Aggressionsbereitschaft zusammen?“ nehmen die weltweit renommiertesten Medienwirkungsforscher teil.

„Es kann nicht sein, dass sich Verbotsforderungen auf eine Einzelstudie stützen, die von der Wissenschaft sogar als unseriös zurückgewiesen wurde“, sagt Wolters. „Wir wissen zwar, dass interaktive Unterhaltung zeitlich begrenzte Auswirkungen auf die Spieler haben kann. Langfristige Effekte werden zwar vermutet, konnten bislang jedoch nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Wirkungsvermutung bietet die Industrie dennoch ein umfangreiches Jugendschutzsystem an. Das Alterskennzeichnungssystem, welches in Deutschland von den Obersten Landesjugendbehörden und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle getragen wird, wird international als vorbildlich bezeichnet.“ Dieses ist eines der Ergebnisse des Symposiums in Potsdam. Darüber hinaus hat vor kurzem eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Potsdam nachgewiesen, dass die Alterseinstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Grundsatz angemessen sind.

Für den BIU ist die so genannte Leyen-Laschet-Initiative wegweisend, die die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Armin Laschet im Februar 2007 angestoßen hatten. „Wenn wir die Vorschläge der Minister aufgreifen und alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, können wir die Abgabe von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche effektiv unterbinden“, so Wolters. „Dazu gehört auch, die Eltern stärker in ihre Erziehungsverantwortung zu nehmen.“