Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein forderte bei der Tagung der EU-Justiz- und Innenminister in Dresden erneut dazu auf, ein strafbewehrtes Verbot der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen in Deutschland rasch umzusetzen. Beckstein: „Die europäischen Justiz- und Innenminister haben im Kampf gegen Killerspiele zu Recht die Verantwortung der Nationalstaaten im Vorgehen gegen die schädlichen Wirkungen von menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen betont. Angesichts der nicht abreißenden Kette von brutalen Gewalttaten junger Menschen, wie zuletzt im mecklenburgischen Tessin, wäre eine zögerliche Haltung der nationalen Gesetzgeber verantwortungslos. Wir können nicht tatenlos zusehen und mit dem Ausdruck des Bedauerns zur Tagesordnung übergehen, wenn immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene nach dem Konsum von Killerspielen schwerste Gewalttaten begehen. Der Vorschlag Bayerns für ein strafbewehrtes Killerspiel-Verbot liegt bereits auf dem Tisch“, betonte Beckstein am 16. Januar 2007 in Dresden.

Das Bayerische Kabinett hat in der letzten Woche eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen beschlossen. Kernstück ist ein im Strafgesetzbuch verankertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen. Nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, mit dem die Herstellung und der Vertrieb von Spielprogrammen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, unter Strafe gestellt werden sollen. „Menschenverachtende virtuelle Gewaltspiele können gegen Gewalt abstumpfen. Bei labilen Personen besteht die Gefahr, dass sie virtuell erlebte Tötungserfahrungen auf die reale Welt übertragen“, unterstrich Beckstein. Der Minister wies darauf hin, dass die gegenwärtige Rechtslage zu keinen nennenswerten strafrechtlichen Verurteilungen geführt hat und nicht ausreicht, um wirkungsvoll die Verbreitung von menschenverachtenden Computerspielen via Internet zu verhindern. Wir brauchen ein eindeutiges strafrechtliches Verbot der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen, um effizient polizeiliche Fahndungsmaßnahmen im Internet durchführen zu können.