„Im Kampf gegen gewaltverherrlichende Computerspiele ist es sicherlich wichtig, über Gefahren im Internet aufzuklären. Deshalb habe ich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz am 4. Dezember 2006 zusammen mit der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes und T-Com die Initiative „Kinder sicher im Netz“ für Erziehungsverantwortliche zum sicherheitsbewussten Umgang mit dem Internet vorgestellt.

Zusätzlich ist es aber auch notwendig, menschenverachtende Killerspiele zu verbieten, in denen es darum geht, am Bildschirm grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeiten zu begehen. Das bereits bestehende strafrechtliche Verbot von verharmlosenden und verherrlichenden Gewaltdarstellungen in § 131 StGB reicht nicht aus, um auch wirksam gegen Killerspiele vorzugehen. Deshalb ist es notwendig, § 131 StGB um eine Regelung zu virtuellen Killerspielen zu ergänzen, der bundesweit auf starke Resonanz und Zustimmung trifft“, erwidert Innenminister Dr. Günther Beckstein auf eine heutige Pressemitteilung der Landtagsgrünen.