Das Bundesland Bayern hat unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes“ seine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes vorgelegt und plant, den Entwurf in einer der nächsten Bundesratssitzungen zur Beratung vorzulegen. Das Papier, das GamesMarkt vorliegt, sieht umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie beim Jugendschutzgesetz vor. Kernpunkt ist die Modifikation des Paragrafen 131 Strafgesetzbuch, der bislang die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und die Menschenwürde verletzenden Medieninhalten regelt. Hinzugefügt werden soll demnach unter dem Titel „Virtuelle Killerspiele“ ein Paragraf 131a StGB, der sich wie folgt liest:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“

Zudem soll der bisherige Absatz 4, der es der elterlichen Fürsorge zuschreibt zu entscheiden, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren, gestrichen werden. Unter Strafe würde es so also auch fallen, wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder ganz bewusst entsprechenden Medien aussetzten.

Weitere Änderungen betreffen den Paragrafen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dieser soll in erster Linie dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen. Am weitreichendsten für die Gamesbranche sind aber die geplanten Änderungen beim Jugendschutzgesetz. Tiefe Einschnitt sind demnach in der Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle vorgesehen. Allgemein soll der Einfluss der Obersten Landesjugendbehörden gestärkt, die Kontrolle verschärft und die Jugendfreigabe erschwert werden. Der Gesetzentwurf ist auf den Onlineseiten des Bundesrats einzusehen.

Quelle: GamesMarkt.de