Bayern drückt aufs Tempo: „Spiegel Online“ liegt ein Gesetzentwurf des bayerischen Innenministeriums vor, der bis zu ein Jahr Haft für Herstellung und Vertrieb von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten vorsieht. Als Grundlage dient Paragraf 131 des Strafgesetzbuches (StGB), über den schon jetzt die Verbreitung gewaltverherrlichender Medien verboten wird. Bayerns Innenminister Günther Beckstein strebt nun eine Verschärfung bzw. Ausweitung des Paragrafen an.

In dem dem Hamburger Onlinemagazin vorliegenden Entwurf heißt es: „Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, […] herstellt, bezieht, liefert […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“ Der Schwerpunkt wird in dieser Formulierung auf die aktive Handlung des Spielers gelegt. Zu definieren ist noch, wann eine „grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit“ vorliegt, und wann nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Formulierung von Spielen wie dem hierzulande nicht erhältlichen „Dead Rising“ bis hin zu Actionern wie „Half-Life 2“ und „Grand Theft Auto: San Andreas“ zahlreiche Spiele umfassen. Zudem sollen abwägende Passagen des bisherigen Paragrafen 131 StGB entfallen.

Allzu viel Zeit mit der Umsetzung will sich Beckstein dem Bericht zufolge nicht mehr lassen. Ausdrücklich als Diskussionsgrundlage wird das Papier vom Innenministerium bezeichnet und in die Diskussion von Ländern und Bund eingebracht. Nun müsste Klarheit in Formulierungs- und Inhaltsfragen geschaffen werden, um schon in absehbarer Zeit eine Bundesratsinitiative zu starten. Bis Anfang 2007, so offenbar die Pläne des Ministeriums, soll der Gesetzestext vorliegen.

Quelle: GamesMarkt.de