Mehr als die Hälfte seines Jahresnettoeinkommens muss ein Aschaffenburger zahlen, dem unerlaubtes Vervielfältigen und Verwerten von insgesamt 74 Computerspielen sowie 27 Computerprogrammen nachgewiesen werden konnte. So entschied kürzlich das Amtsgericht Würzburg. Sollte der nun Vorbestrafte die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm 200 Tage Haft. Zusätzlich ordneten die Richter die Einziehung eines Rechners, eines Notebooks und zahlreiche Datenträger des 32-Jährigen an. Drei weitere Notebooks sowie eine Notebookfestplatte erhält der Mann nach Löschung der Festplatten wieder zurück.

Sämtliche Gegenstände hatte die Kriminalpolizei Anfang dieses Jahres während einer Wohnungsdurchsuchung bei diesem Täter sichergestellt. Zwecks Auswertung hinsichtlich möglicher Urheberrechtsverstöße kontaktierten die Beamten die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Die Organisation entdeckte eine Vielzahl von Dateien auf den PC-Festplatten, die mit Hilfe der File-Sharing-Software eMule aus dem Internet heruntergeladen wurden und stellte im Mai 2008 Strafantrag. Auch die Staatsanwaltschaft erkannte ein besonders öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von illegalem File Sharing in diesem Fall, woraufhin es zu dem seit September gültigen Strafbefehl kam.

Die Wirtschaft bewertet das illegale Tauschen von PC-Spielen als äußerst kritisch, da Raubkopien den legalen PC-Spiele-Markt existenziell gefährden. So verfügen die meisten Portalseiten zu illegalen Tauschbörsen auch über eine Sektion „Entertainment Software“ oder sind sogar darauf spezialisiert. Wie der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) für das erste Halbjahr 2008 ermittelte, gingen die Umsätze im PC-Spiele-Markt um mehr als 20 Prozent im Vergleich zu 2007 zurück – im Gegensatz zur Umsatzentwicklung bei Handheld (plus 27 Prozent) und Konsole mit einer Umsatzsteigerung von über 50 Prozent. Mehrere Anbieter führen diese Tendenz auf die millionenfach in Tauschbörsen erzeugten Raubkopien zurück.