180 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe lautet ein aktuelles Urteil gegen einen 41-jähriger Raubkopierer. Der Mann hatte am 19. April 2007 um 9:33 Uhr den Kinofilm „Sunshine“ in einem BitTorrent-Netzwerk zum Download freigegeben. Dieser Film lief am selben Tag in den deutschen Kinos an. Der Mann stellte „den Film damit als einer der Ersten zum Download zur Verfügung“, urteilte der Richter.

Zusätzlich erkannte das Gericht auch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen. Denn der Täter hatte über seine Webseite raubkopierte Filme und Software zum Download angeboten. Unter anderem habe sich der Mann durch Schaltung von Werbungdownload

tauschbörseauf dieser Seite eine fortdauernde Einnahmequelle verschafft, argumentierte das Gericht. Für das First Seeden, also das illegale Ersteinstellen eines Films in ein Filesharing-Netzwerk, und das Betreiben der Webseite erhielt der Mann eine Einzelstrafe von 170 Tagessätzen. Für das illegale Installieren eines Betriebssystems auf seinem Notebook erhielt der er weitere 15 Tagessätze. Die von Gericht gebildete Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen ist seit dem 12. Januar dieses Jahres rechtskräftig.

Sollte der Verurteilte die 2.700 Euro nicht bezahlen, drohen ihm somit sechs Monate Haft. Zudem muss der nunmehr Vorbestrafte die Verfahrenskosten tragen. Seine Notebooks sowie mehrere beschlagnahmte CDs und DVDs mit Raubkopien wurden eingezogen und vernichtet.

Begonnen hatte das Verfahren im April 2007 durch einen Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Darin beschuldigte die Organisation den damals noch unbekannten Inhaber einer IP-Adresse, durch das First Seeden des Films überhaupt erst dessen Download und Tausch durch die anderen Tauschbörsenbenutzer zu ermöglichen. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf. Sie identifizierte den Anschlussinhaber und beantragte einen Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht. Auf dieser Grundlage beschlagnahmte die Kriminalpolizei Dresden Ende 2007 in der Privatwohnung des 41-Jährigen umfangreiche Beweismittel, die den entscheidenden Hinweis auf die werbefinanzierte Webseite des Raubkopierers lieferten.