Herr Minister Dr. Beckstein hat sich unverzüglich schützend vor Herrn Prof. Dr. Pfeiffer gestellt. Das ist sein gutes Recht. Prof. Pfeiffer betreibt seit Längerem eine Kampagne gegen die USK. Er stützt sich dabei auf einen selbsterteilten Auftrag zu ihrer Evaluierung. Tatsächlich wurde der Auftrag von Bund und Ländern u.a. zur Evaluierung von Arbeit und Wirkung der USK an das angesehene „Hans-Bredow-Institut für Medienforschung“ an der Universität Hamburg erteilt. Daher ist es nahe liegend, dass in der Öffentlichkeit Vermutungen über die Motive und Ziele von Herrn Prof. Pfeiffer ausgetauscht werden.

Die USK hat nicht wörtlich geäußert, „Prof. Pfeiffer wolle die USK übernehmen“, sie hat eine solche Äußerung von anderer Seite zustimmend aufgenommen. Sie sucht nach Erklärungen für sein Auftreten, das dem Jugendschutz wenig nützt.

Der durch das Jugendschutzgesetz erteilte Auftrag der USK ist es, mit den von den Obersten Landesjugendbehörden vorgenommenen Altersfreigaben und –kennzeichen Kinder und Jugendliche vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen ihrer Entwicklung zu schützen. Die Durchsetzung dieser Kennzeichen beim Handel ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Die USK wirbt bei den Eltern und den pädagogischen Fachkräften um die Beachtung ihrer Kennzeichen. Gewaltspiele gehören nicht in die Kinderzimmer. Die Herstellung und Verbreitung von „gewaltverherrlichenden Killerspielen“ ist in Deutschland strafbar. Ihre Verfolgung obliegt den Staatsanwälten und den Gerichten. Dies schützt sowohl Minderjährige als auch Erwachsene.

Die USK will nicht hinnehmen, dass Herr Prof. Pfeiffer und Herr Dr. Beckstein unterstellen, ihren „Kampf gegen solche widerwärtigen Killerspiele“ und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht nur allein, sondern sogar gegen Einrichtungen des gesetzlichen Jugendschutzes führen zu müssen.

Wenn beide das Ziel verfolgen, den Jugendschutz in Deutschland besser und wirksamer zu machen, wird die USK nach wie vor offen für ihre Vorschläge und Kritik sein.