Als „halbherzig“ und „völlig unzureichend“ bewertete Bayerns Jugend- und Familienministerin Christa Stewens den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“. Der Bund habe damit über zehn Monate nach seiner Ankündigung des ‚Sofortprogramms zum Schutz der Jugend vor Gewalt in den Medien‘ „endlich reagiert“, so die Ministerin und fügte hinzu: „Diese gesetzgeberischen Maßnahmen sind im Prinzip zwar richtig, in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur und deshalb unzureichend. Bayern hat bereits sehr viel weitergehende Vorschläge gemacht, um die Probleme mit gewalthaltigen Computerspielen in den Griff zu bekommen. Insbesondere brauchen wir ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen.“

„Mit deutlich lesbareren Alterskennzeichen auf den Hüllen der Trägermedien werden die jugendschutzrechtlichen Vorgaben sowohl durch den Handel als auch von Eltern sicher besser wahrgenommen. Erfreulich ist auch, dass gewaltbeherrschte Trägermedien zukünftig nicht mehr beworben und nur noch ‚unter der Ladentheke‘ verkauft werden dürfen“, befürwortete Stewens einzelne gesetzliche Initiativen und ergänzte: „Leider finden sich aber noch etliche Haare in der vermeintlich guten Suppe: Zum einen gilt die geplante Neuregelung nicht für den Onlinebereich. Gerade hier lauern aber für unsere Kinder und Jugendlichen die größten Gefahren. Zum anderen hätte ich mir ein klares politisches Zeichen gewünscht, dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben. Denn sie sind mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes unvereinbar! Aus diesem Grund werden wir im Bundesrat erneut ein strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot dieser Computerspiele fordern. Bayern spricht sich darüber hinaus für höhere gesetzliche Anforderungen bei den Freiwilligen Selbstkontrollen und für Verbesserungen bei der Indizierung der Medien aus. Zudem muss auch der Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes drastisch erhöht werden.“

Weitere Initiativen zur Verbesserung des Jugendschutzes seien jüngst auf Bundesebene im Rahmen eines ‚Runden Tisches‘ mit Vertretern der Länder, der Kommunen und des Handels vereinbart worden. „Dabei wurden insbesondere Fragen des Vollzugs erörtert, den in erster Linie die Kommunen, aber auch die Länder verantworten. Ein einheitlicher Bußgeldkatalog mit empfindlichen Geldbußen sowie Schwerpunktkontrollen sind in Bayern bereits gängige Praxis. Ich freue mich, dass hier Bayern erneut Schrittmacher ist“, so die Ministerin.