Wie die mit dem Verfahren befasste Staatsanwaltschaft in Stuttgart mitteilt, erfolgten auf Grundlage entsprechender gerichtlicher Beschlüsse Durchsuchungen an verschiedenen Orten in Bayern, Baden – Württemberg, Berlin, Sachsen Anhalt und Thüringen. Die Betroffenen stehen im Verdacht, urheberrechtlich geschützte Werke als erste in Internet – Tauschbörsen eingestellt und sich hierzu von ihnen angemieteter Server (sog. Web-Seeding) bedient zu haben. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das nunmehr ausgewertet werden muss. Danach haben die Betroffenen mit einer Anklageerhebung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zu rechnen.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Recherchen der GVU, die sich zielgerichtet gegen solche Personen richteten, die Computerspiele und Filme von Mitgliedsfirmen der GVU erstmals in sog. BitTorrent – Netzwerke einstellen und damit die Voraussetzungen für eine illegale Massenverbreitung dieser Produkte schaffen. Zu diesem Zwecke beobachtet die GVU in Zusammenarbeit mit der Firma P4M – Die Internetagenten diese Netzwerke gezielt bereits vor der Erstveröffentlichung von Produkten. Sobald diese erstmals in diesen Netzwerken auftauchen, werden die notwendigen Informationen gesichert. Im konkreten Fall war Ausgangspunkt der weiteren Recherchen die Veröffentlichung des Computerspiels „Rainbow Six Vegas“, das in Deutschland über die Firma Ubisoft vertrieben wird, die zur Stellung eines Strafantrages durch die GVU führten. Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich indes der Verdacht, dass die ermittelten Personen auch für eine Veröffentlichung von anderen Filmen und Computerspielen – zum Teil bereits vor deren Veröffentlichung – und unter Verwendung von angemieteten Servern verantwortlich sind. Dies führte jetzt zu einem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden.

„Die Strategie der GVU, sich auf ein Vorgehen gegen die Verursacher – die sog. First-Seeder – einer massenhaften und illegalen Verbreitung der Produkte unserer Mitglieder zu konzentrieren, zeigt nun auch im Beeich der Internet-Tauschbörsen Wirkung“, freut sich Jochen Tielke, Geschäftsführer der GVU, über den erfolgreichen Zugriff durch Polizei und Staatsanwaltschaft. „Offensichtlich waren unsere Hinweise an die Behörden Ausgangspunkt eines heftigen Schlages gegen diese Tätergruppe – anders ist ein unmittelbar auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft folgender Angriff auf unsere Web-Site, die diese für kurze Zeit lahm legte, kaum zu erklären.“ Nach Mitteilung der GVU liegt ihr hierfür ein „Bekennerschreiben“ aus der Szene vor. Indes werde man die Recherchen in diesem Bereich mit Nachdruck fortsetzen und auf diesem Wege für einen möglichst wirksamen Schutz der Produkte seiner Mitglieder Sorge tragen.