Der am 19.12.2007 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) kritisiert. „Die vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung ist verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen nicht verbessern“, so BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters.

Das Jugendschutzgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Trägermedien, die “besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen, “ zukünftig als schwer jugendgefährdend eingestuft und damit gesetzlich indiziert werden. Die Begrifflichkeiten sind der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entnommen und bedürfen der inhaltlichen Ausgestaltung durch ein Expertengremium. Bislang haben die Prüfgremien der USK und BPjM diese Kriterien bei jedem Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. In Zukunft werden Spiele ohne ein solches Verfahren allein per Gesetz indiziert. „Dabei ist es den Anbietern und Händlern grundsätzlich nicht möglich zu beurteilen, welche Gewaltdarstellung noch erlaubt ist und welche nicht“, kommentiert Olaf Wolters die geplanten Änderungen, “deshalb ist die Gesetzesänderung verfassungswidrig.“

Warum die Bundesregierung die Änderungen des Jugendschutzgesetzes losgelöst von der Gesamtevaluation des Jugendmedienschutzes vorantreibt, ist für den BIU nicht nachzuvollziehen. Viele Fragen bleiben offen, insbesondere der gesamte Bereich des Internets. Dabei hatte der vorgezogene Bericht des Hans-Bredow-Instituts zum Jugendschutz bei Computer- und Videospielen in vielen wichtigen Punkten auf den Endbericht verwiesen, der erst seit Ende Oktober vorliegt und sich zurzeit in der Auswertung befindet. Der Endbericht befasst sich auch mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher unter anderem den Jugendschutz im Internet umfasst. Eventuelle Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollen im ersten Halbjahr 2008 zwischen Bund und Ländern diskutiert werden. „Aus unserer Sicht kann man den Jugendmedienschutz nur dann effektiver gestalten, wenn man das Gesamtsystem auf den Prüfstein stellt. Eine vorgezogene Änderung des Jugendschutzgesetzes wird mehr Lücken öffnen als schließen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Jugendschutzgesetz und Staatsvertrag. Wir hoffen nun, dass das Parlament unsere Auffassung teilt und den Gesetzesentwurf im Rahmen der Gesamtevaluation behandelt“, hofft Olaf Wolters.