Am 18. März starteten niedersächsische Polizeibeamte um 7:30 Uhr eine koordinierte Durchsuchungsaktion in drei Privatwohnungen in Lüneburg, Braunschweig und Wolfenbüttel. Deren Inhaber – insgesamt drei Männer und eine Frau – betrieben miteinander einen so genannten Tracker und damit ein Steuerungsprogramm zur Verteilung von Raubkopien in einem BitTorrent-Netzwerk. Mitgliedern dieser Tauschbörse gewährten sie gegen Zahlung von bis zu 75 Euro Downloadkontingente. Ab einem Betrag von 100 Euro vergaben die Trackerbetreiber zusätzlich diverse Nutzungsprivilegien.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmten die Polizeibeamten am vergangenen Mittwoch sämtliche Rechner und Festplatten in allen drei Wohnungen sowie schriftliche Unterlagen. Diverse gebrannte DVDs und CDs mit aktuellen Kinofilmen, Games und Anwenderprogrammen wurden zudem in Wolfenbüttel und in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens sichergestellt. Überdieswurde das Paar aus der Braunschweiger Wohnung auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt.

Alle drei Durchsuchungen erfolgten auf Grundlage von Ermittlungen der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft Lüneburg. Auf ihren Antrag hin hatte das dortige Amtsgericht vor kurzem die Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Derzeit wertet die Kriminalpolizei Lüneburg sämtliche Asservate aus.

Begonnen hatte das Verfahren in 2008 durch Internetermittlungen der GVU. Mitarbeiter der Organisation entdeckten im Juni des Jahres den Tracker, der ausschließlich angemeldeten Nutzern zur Verfügung stand. Diese konnten dann in 34 unterschiedlichen Kategorien aus einem breiten Angebot an Raubkopien auswählen. Neben Titeln der Entertainment-Software-Wirtschaft für PC und alle Konsolen listete das Verzeichnis auch Filme in Qualitäten von HDTV über DVD und XViD bis VCD aus diversen Genres sowie aktuelle Kinoproduktionen und TV-Serien. Kinderfilme wie „Horton hört ein Hu“ gehörten dabei ebenso zum Repertoire wie pornographische Inhalte. Zusätzlich standen Musik und Anwendersoftware zum Herunterladen bereit. Für die Nutzung dieser breiten Raubkopien-Palette stellten die Trackerbetreiber Regeln auf, deren Einhaltung sie strengstens überwachten. Beispielsweise verpflichteten sie Downloader, ihre Raubkopien auch für eine vorgegebene Zeit für den Upload bereit zu stellen. Zudem erteilten sie Upload-Gutschriften gegen gestaffelte Geldbeträge.

Auf Basis dieser Erkenntnisse stellte die GVU in Juni 2008 Strafantrag wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen illegalen Verwertung gegen die zunächst noch unbekannten Betreiber des Trackers, auf dem zu diesem Zeitpunkt insgesamt knapp 300 Titel verfügbar waren. Anschließende Ermittlungen beteiligter Strafverfolgungsbehörden führten zur Identifizierung der Beschuldigten. Federführend konnte dann die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Indizien auf finanzielle Einnahmen durch Steuerung des illegalen Datentauschs verdichten.

Solche Raubkopien gefährden durch Einnahmeverluste nicht nur die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen – vor allem in den von jungen Menschen begehrten kreativen Bereichen. Verluste durch illegale Kopien führen auch zu Ausfällen von Steuereinnahmen und schädigen so die gesamte Volkswirtschaft. Neben wirtschaftliche Verluste treten zusätzlich negative Folgen für die Gesellschaft. So werden beispielsweise die Regelungen des Jugendschutzes und das System der freiwilligen Selbstkontrolle beim illegalen Filesharing umgangen.