Mit massenhaft versandten E-Mails sollen Empfänger auf eine Webseite gelockt werden, um dort an einer „amtlichen Fahrprüfung“ teilzunehmen. Wortlaut und Absender-Adresse der E-Mail sollen der Einladung offensichtlich einen behördlichen Charakter verleihen und beim Empfänger den Eindruck eines offiziellen Dokuments erwecken.

Der in der Mail enthaltene Link führt auf eine Webseite mit Anmeldeformular, in das die potenziellen Opfer des Täuschungsmanövers ihre persönlichen Daten eintragen sollen.

Tückisch: Im „Kleingedruckten“ des Formulars erfährt man, dass die IP-Adresse gespeichert wurde, um die Angaben zur Person auch später „gerichtsfest“ belegen zu können. Nur bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass für die „Prüfung“ knapp 100,- Euro zu entrichten seien (im übrigen dient sie lediglich der Selbstüberprüfung und hat nichts mit der Abnahme der amtlichen Fahrprüfung zu tun). Dieser Betrag wird mit dem Klick auf den Button fällig, ohne die geringste Möglichkeit die Qualität der Inhalte zu begutachten.

Diese Vorgehensweise ist typisch für Kostenfallen im Internet. In anderen Fällen war der Preis der Kosten erst beim Herunterscrollen auf der Seite ersichtlich. Das kann vor Gericht als betrügerisch ausgelegt werden. Auf der aktuellen Seite ist der Preis ohne Scrollen ersichtlich. Aber auch nur, wenn man genau hinschaut.  Anwender sollten derartigen Webseiten, die offensiv per Massen-E-Mail beworben werden und auch in anderen Bereichen (z.B. Horoskope, Kondomtest, Lebenserwartung, Stellenvermittlung) angesiedelt sind, skeptisch gegenübertreten.

Im Zweifelsfall kann ein Blick ins Impressum und eine Suche bei Google für Klarheit sorgen.

Wer bereits Opfer der Betrugsmasche geworden ist und von einem der dubiosen Anbieter eine Rechnung erhalten hat, auf die zum Zwecke der Einschüchterung meist kurze Zeit später die Androhung eines Inkasso-Verfahrens folgt, sollte keinesfalls bezahlen und sich stattdessen z.B. mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.